Pyrotechnische Munition PM II

Pyrotechnische Munition PM II

 
Im Gegensatz zur pyrotechnischen Munition der Klasse PM I (frei ab 18 Jahren), ist die Klasse PM II erlaubnispflichtig. Überwiegend handelt es sich hier um den sogenannten Vogelschreck oder Signalpatronen für Seenotrettungsmittel/ Signalpistolen. Die bestimmungsgemäße Verwendung ist das Verschießen aus zugelassenen SRS-Waffen (PTB im Kreis) mit dem entsprechenden Abschußbecher.
 
Abgabe nur an Inhaber einer EWB!